Was können wir nun konkret für Sie leisten?

Über unsere Arbeitsweise & Methodik

  • Klärung von Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträgen sowie Erarbeitung einer gemeinsamen Problemdefinition und möglicher Lösungsansätze
  • Einsatz von Methoden der Mediation
  • Erarbeitung einer differenzierten Einschätzung und einer konkreten Hilfeempfehlung
  • Dokumentation und Erstellung eines aussagefähigen Abschlussberichtes für den Auftraggeber
  • Sozialräumliche Vernetzung, Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Trennung und Scheidung  u.a., regelmäßiger fachlicher Austausch, Qualitätssicherung
  • Intervision
  • Kollegiale Beratung
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung


Unsere Zielgruppen sind

  • Paare in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Menschen, die Lösungen von Streitpunkten suchen
  • Unternehmen

Das gemeinsame Ziel mit Ihnen

Gemeinsame und transparente Erarbeitung der Problemlagen, von individuellen Bedingungen und Hintergründen, Verhaltensmustern und die Beziehungsdynamiken aller Beteiligten, die zur Erzeugung der Aufrechterhaltung der Problemlage bis dato führten

Erlangung einer komplexen Sichtweise auf die Belastungen betroffener Menschen und deren Wirkungszusammenhänge

Finden von Lösungen, orientiert an der jeweiligen Bedarfslage, die von allen Beteiligten getragen wird

Schaffen einer Win-Win-Situation

Und zum Schluß: Was kostet das Ganze?

Rechtliche Beratung: Erstberatung 220 € zuzüglich Mehrwertsteuer

Mediation: 180 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer

Resilenztraining: 80 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer

 

 

Ist das nicht zu teuer ?

Für einen vor Gericht ausgetragenen Streit wird die Vergütung vom sogenannten Gegenstands- oder Streitwert berechnet. Für einen Sorgerechtsstreit vor Gericht fallen

  • Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.200 €
  • Gerichtkosten von ca. 300 € sowie
  • Kosten für den Verfahrensbeistand in Höhe von 550 € an.
  • Damit sind ca. 3.000 € aufzuwenden.

Die Zeit, die das Gericht zur Verfügung stellen kann, beläuft sich in der Regel auf 4 Stunden. Mit dem oben genannten Betrag von 3.000 € können ca. 16 Stunden Mediation wahrgenommen werden.

Auch im Hinblick auf den finanziellen Rahmen bietet ein außergerichtliches Verfahren „mehr fürs Geld“.


 


 

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